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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21   

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LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21 (https://dejure.org/2023,3346)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2023 - L 3 U 169/21 (https://dejure.org/2023,3346)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - L 3 U 169/21 (https://dejure.org/2023,3346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - privatwirtschaftliche Verrichtung - Abweg - dritter Ort - Arztbesuch unter zwei Stunden

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 SGB 7
    Wegeunfall - Arztbesuch - betriebliche Handlungstendenz - privatwirtschaftliche Verrichtung - Ausweitung des Versicherungsschutzes auf Vorbereitungshandlungen, besonders enger sachlicher, zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegeunfall im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen einer versicherten Tätigkeit; Verkehrsunfall als Arbeitsunfall; Wegeunfall bei Arztbesuch und anschließender Fahrt zur Arbeit; Abweichen vom üblichen Weg zur Arbeit; Unversicherter Abweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 576
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Das BSG habe sich in seinem Urteil vom 05. Juli 2016 zum Aktenzeichen B 2 U 16/14 R mit einem vergleichbaren Sachverhalt auseinandergesetzt und Versicherungsschutz auf dem Weg von der Arztpraxis nach einer Blutentnahme sowohl unter Verneinung des dritten Ortes, einer kurzen Unterbrechung als auch der Annahme eines allgemeinen Zusammenhangs zur Arbeit ausdrücklich verneint.

    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität) (st. Rspr. BSG, vgl. Urteile vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 28. Juni 2022 - B 2 U 16/20 R -, juris jeweils m. w. N.).

    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird(vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, juris).Die Klägerin legte den Weg von der Arztpraxis zu ihrer Arbeitsstelle aber nicht im unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang, sondern in eigenwirtschaftlichem Interesse zurück.

    Sie stehen daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, solange das Gesetz dies nicht ausnahmsweise aus Gründen des sozialen Schutzes ausdrücklich anordnet (BSG, Urteile vom 28. Juni 2022 - B 2 U 16/20 R -, Rn. 20,und vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, Rn. 14, juris).

    Dabei handelte es sich um Sachverhalte, bei denen die betreffende Verrichtung während der Dienstzeit bzw. bei der Zurücklegung des Betriebsweges oder des Weges zum oder vom Ort der Tätigkeit unerwartet notwendig geworden war, um weiterhin betriebliche Arbeit verrichten bzw. den Weg zurücklegen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, Rn. 16, juris).

    Dementsprechend handelte es sich um Sachverhalte, bei denen die betreffende Verrichtung während der Dienstzeit bzw. bei der Zurücklegung des Betriebsweges oder des Weges zum oder vom Ort der Tätigkeit unerwartet notwendig geworden war, um weiterhin die betriebliche Arbeit verrichten bzw. den Weg zurücklegen zu können (BSG, Urteile vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, vom 04. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R -, vom 04. September 2007 - B 2 U 24/06 R -, jeweils in juris).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG kann daher auch das Zurücklegen eines Weges zwischen einem anderen Ort als der Wohnung, dem sogenannten dritten Ort, und der Arbeitsstätte versichert sein (vgl. BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, juris m. w. N.).

    Zur Abgrenzung eines versicherten Weges mit einer unversicherten Unterbrechung an einem dritten Ort von einem erst an diesem Ort beginnenden versicherten Weg hat das BSG auf die Dauer des Aufenthalts an dem dritten Ort abgestellt und gefordert, dass der Aufenthalt an dem dritten Ort mindestens zwei Stunden dauert (vgl. BSG, Urteil vom 05. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R - juris) und hieran mit seiner hier bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 05. Juli 2016 (B 2 U 16/14 R, juris) und in seinem Urteil vom 30. Januar 2020 (B 2 U 2/18 R, Rn. 24, juris) ausdrücklich festgehalten.

    Versicherte legten bei längeren Unterbrechungen einer Wegstrecke typischerweise zwei getrennte Wege zurück, während der Weg der Versicherten bei einer kürzeren Unterbrechung noch als "einheitlicher" Weg angesehen werden könne(BSG, Urteil vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, Rn. 27, juris).

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Hierfür ist neben einem besonders engen sachlichen auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, alle in juris).

    Neben dem sachlichen ist auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, allesamt in juris).

    Wird der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, setzt der Versicherungsschutz mithin erst dann wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit erkennbar beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird (BSG, Urteil vom 07. Mai 2019 - B 2 U 31/17 R -, juris).Ein erneutes Zubewegen in Richtung auf die Arbeitsstätte begründet den Versicherungsschutz nicht neu, solange sich der Betroffene nicht wieder auf dem ursprünglichen, versicherten direkten Arbeitsweg befindet (BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, juris).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Hierfür ist neben einem besonders engen sachlichen auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, alle in juris).

    Neben dem sachlichen ist auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, allesamt in juris).

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Hierfür ist neben einem besonders engen sachlichen auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, alle in juris).

    Neben dem sachlichen ist auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, allesamt in juris).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Hierfür ist neben einem besonders engen sachlichen auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, alle in juris).

    Neben dem sachlichen ist auch ein besonders enger örtlicher und zeitlicher Zusammenhang erforderlich, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (BSG, Urteile vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, vom 13. November 2012 - B 2 U 27/11 R -, vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R - und vom 28. April 2004 - B 2 U 26/03 R -, allesamt in juris).

  • BSG, 28.06.2022 - B 2 U 16/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität) (st. Rspr. BSG, vgl. Urteile vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 28. Juni 2022 - B 2 U 16/20 R -, juris jeweils m. w. N.).

    Sie stehen daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, solange das Gesetz dies nicht ausnahmsweise aus Gründen des sozialen Schutzes ausdrücklich anordnet (BSG, Urteile vom 28. Juni 2022 - B 2 U 16/20 R -, Rn. 20,und vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, Rn. 14, juris).

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Im Vordergrund der versicherungsrechtlichen Zuordnung stehe vielmehr die Gesundheit des Versicherten, an deren Erhaltung oder Wiederherstellung er ein eigenwirtschaftliches dominierendes Interesse habe (so vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 m.w.N.).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 30/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Spaziergang - Arbeitspause - Erholung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Im Vordergrund der versicherungsrechtlichen Zuordnung stehe vielmehr die Gesundheit des Versicherten, an deren Erhaltung oder Wiederherstellung er ein eigenwirtschaftliches dominierendes Interesse habe (so vgl. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 m.w.N.).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Dementsprechend handelte es sich um Sachverhalte, bei denen die betreffende Verrichtung während der Dienstzeit bzw. bei der Zurücklegung des Betriebsweges oder des Weges zum oder vom Ort der Tätigkeit unerwartet notwendig geworden war, um weiterhin die betriebliche Arbeit verrichten bzw. den Weg zurücklegen zu können (BSG, Urteile vom 05. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R -, vom 04. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R -, vom 04. September 2007 - B 2 U 24/06 R -, jeweils in juris).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 31/17 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2023 - L 3 U 169/21
    Wird der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, setzt der Versicherungsschutz mithin erst dann wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit erkennbar beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird (BSG, Urteil vom 07. Mai 2019 - B 2 U 31/17 R -, juris).Ein erneutes Zubewegen in Richtung auf die Arbeitsstätte begründet den Versicherungsschutz nicht neu, solange sich der Betroffene nicht wieder auf dem ursprünglichen, versicherten direkten Arbeitsweg befindet (BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R -, juris).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 26.06.1970 - 2 RU 113/68
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 148/20

    Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit - betriebliche

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

  • BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

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